Sie haben ein Testament gemacht und darin Ihre Wünsche bzw. Regelung bezüglich Ihres Erbes gemacht. Wie z.B. was soll mit der Immobilie geschehen, mit besonderen Erinnerungen, wer kümmert sich um die Grabpflege usw.? Nun sollte sich jemand darum kümmern, dass Ihre letzten Wünsche auch umgesetzt werden. Meist sind dies die Erben – nur wenn diese nicht vor Ort sind oder sich untereinander nicht kennen, macht dies die Erbabwicklung nicht einfacher. Eine Lösung kann dann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sein.
Durch die Testamentsvollstreckung (geregelt im BGB) werden die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausgeführt. Dazu wird ein Testamentsvollstrecker im Testament von Ihnen benannt. Er erledigt die Auseinandersetzung zwischen den Erben und verteilt den Nachlass an die Erben.
Ebenso kümmert er sich um die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung und führt die Erbschaftssteuer ab.
Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, beispielsweise bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige Erben.